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REACH-Verordnung

REACH

Sehr geehrte Kunden,

Wir beliefern Sie mit den verschiedensten Produkten aus unserem Hause, welche als „Erzeugnisse“ unter REACH angesehen werden. Als Lieferant von Erzeugnissen haben wir die Pflicht, Sie über mögliche besonders besorgniserregende Stoffe zu informieren, die je in einer Konzentration von mehr als 0,1% in den Produkten enthalten sind, die Sie von uns beziehen. Eine Kandidaten-Liste dieser offiziell als besonders besorgniserregend ermittelten Stoffe wird von der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht und ständig aktualisiert.

Die Aktualisierungen dieser Liste werden von uns verfolgt und wir werden Sie automatisch gemäß den REACH Richtlinien informieren, wann immer ein Stoff, der in einer Konzentration von mehr als 0,1% in den Produkten, die Sie von uns beziehen, enthalten ist, als besonders besorgniserregend ermittelt werden sollte. Im Umkehrschluss gehen Sie bitte davon aus, dass keine bzw. weniger als 0,1% jener Stoffe in unseren Erzeugnissen enthalten sind. Wir sind dazu verpflichtet zu informieren, wenn besonders besorgniserregende Stoffe >0,1% enthalten sind. Wir sind aber nicht dazu verpflichtet zu dementieren, wenn sie es nicht sind. Das würde bei tausenden Produkten und ebenso vielen Kunden in die Millionen nicht notwendiger Bestätigungen münden.

Vielen Dank für ihr Verständnis.

Ihr DEFLEX®-Team

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